Aktuelle Infos
Öffnungszeiten der Praxis Weihnachten/Neujahr
2024/25
Montag 23.12. 7.30 - 12.00
14.30 - 17.00
14.30 - 17.00
Dienstag 24.12. geschlossen
Mittwoch 25.12 geschlossen
Donnerstag 26.12. geschlossen
Freitag, 27.12.24 9.00 - 12.00
Montag 30.12.24 9.00 - 12.00
14.30 - 17.00
14.30 - 17.00
Dienstag 31.12.24 geschlossen
Mittwoch 1.1.25 geschlossen
Donnerstag 2.1.25 9.00 12.00
14.30 17.00
14.30 17.00
Freitag, 3.1.25 9.00 12.00
Wir danken für Ihr Verständnis, dass wir an diesen Tagen nur Notfalltermine anbieten können. Überweisungen, Pflegeverordnungen, Kuranträge, Medikamentenpläne und sonstige Bescheinigungen werden ab dem 6.1.25 wieder bearbeitet.
Grippe-Impfungen sowohl für Patienten unter als auch über 60 Jahren ...
... sind ab sofort verfügbar.
Grippe- und andere Impfungen ohne Anmeldungen jeden Tag zwischen 9.00 und 10.30 Uhr,
Covid-Impfungen mit tel. Voranmeldung jeden Mittwoch zwischen 9.00 und 10.30 Uhr.
Weitere sinnvolle Impfungen für Personen über 60 Jahre:
Covid -Impfungen(s.o.) - ein Jahr nach letzter Impfung oder Infektion
Pneumokokken - Impfungen gegen Infektionen mit Pneumokokken, bakterielle Erreger von Lungenentzündungen. Hier ist ein neuer Impfstoff verfügbar, der vom Robert-Koch-Institut
empfohlen wird. - Auffrischungen alle 10 Jahre.
Impfungen gegen Gürtelrose. Die Gürtelrose ist eine Nervenentzündung durch reaktivierte Windpockenviren. Die Krankheit kann mit erheblichen Schmerzen, die über lange Zeit anhalten, einhergehen. Die vollstände Impfung umfasst 2 Dosen im Abstand von 2-6 Monaten.
Die Kosten der obengenannte Impfungen werden im Falle von Covid-19 vom Staat, alle anderen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Privatpatienten bekommen die ärztlichen Leistungen von ihren Krankenversicherungen erstattet.
Das elektronische Rezept
Am 1. Januar wurde für Sie und für uns verpflichtend das elektronische Rezept eingeführt.
Wir bitten Sie deshalb, vor der ersten Bestellung von Rezepten
die Krankenversicherungskarte in der Praxis einlesen zu lassen.
Die Rezepte bestellen Sie bitte wie bisher möglichst schriftlich per E-Mail oder mündlich per Rezeptanrufbeantworter. Diese Rezepte können i.d.R. spätestens einen Tag nach Bestellung mit Ihrer Krankenversicherungskarte in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden.
Ausgedruckt werden nur noch Rezepte für Hilfsmittel, Betäubungsmittel sowie Privatrezepte.
Ganz wichtig:
Ohne Ihre Krankenversicherungskarte kann kein Rezept erstellt werden.
Die telefonische Krankschreibung
ist seit dem 8.12.23 wieder möglich.
Längst mögliche Dauer: 5 Tage.
Die Patientin/der Patient muss in der Praxis bekannt sein
.