Aktuelle Infos

Das elektronische Rezept 


Am 1. Januar wurde für Sie und für uns verpflichtend das elektronische Rezept eingeführt.

Wir bitten Sie deshalb, vor der ersten Bestellung von Rezepten
die Krankenversicherungskarte in der Praxis einlesen zu lassen.

Die Rezepte bestellen Sie bitte wie bisher möglichst schriftlich per E-Mail oder mündlich per Rezeptanrufbeantworter. Diese Rezepte können i.d.R. spätestens  einen Tag nach Bestellung mit Ihrer Krankenversicherungskarte in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden.
Ausgedruckt werden nur noch Rezepte für Hilfsmittel, Betäubungsmittel sowie Privatrezepte.


Ganz wichtig:

Ohne Ihre Krankenversicherungskarte kann kein Rezept erstellt werden.

 



Telefonische Krankschreibung


ist seit dem 8.12.23 wieder möglich.  

Längst mögliche Dauer: 5 Tage.

Die Patientin/der Patient muss in der Praxis bekannt sein  







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